CORONA-UPDATE (13.01.2022):

Neue Regelung zum Sportbetrieb beim Uedemer TuS

Seit Donnerstag, dem 13. Januar 2022 gilt in Nordrheinwestfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. In dieser ist auch der Begriff der 2G+ Regel neu definiert. Hier müssen Personen nun nachweislich geimpft oder genesen sein UND einen zusätzlichen Test1 ODER eine gültige Boosterimpfung vorweisen können.

Zudem sind in der CoronaSchVO NRW auch alle Bedingungen für das aufrechterhalten des Sportbetriebs draußen und drinnen geklärt. Der Uedemer Turn- und Schwimmverein 1964 e.V. richtet sich bei der Umsetzung der CoronaSchVO NRW nach der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb des Landessportbundes NRW.

Da der Uedemer TuS seinen sämtlichen Mitgliedern attraktive Sport-Angebote bietet, werden auch hier alle Altersklassen (von den ganz kleinen bis hin zu den Senioren) berücksichtigt. Und da gerade Wettkämpfe von der Atmosphäre in der Sporthalle leben, sind auch die Voraussetzungen für Zuschauer geregelt.

Kinder bis zum Schuleintritt
Kinder, die noch zu jung sind, um am Schulbetrieb teilzunehmen, sind gleichgestellt mit immunisierten und getesteten Personen. Das bedeutet, sie werden behandelt, als wären sie geimpft oder genesen und als könnten sie einen negativen Test1 vorweisen. Gegebenenfalls ist ein Altersnachweis² erforderlich. Für die Eltern-Kind-Angebote fallen Eltern, die aktiv am Sportgeschehen teilnehmen unter die aktuelle 2G+ Regel, müssen also geimpft oder genesen sein UND einen zusätzlichen Test1 oder eine gültige Boosterimpfung vorweisen können.
Nehmen Eltern nicht aktiv am Sportgeschehen teil (Kinderbegleitung, Hilfe in der Umkleide), gelten diese Begleitpersonen und unterliegen der 2G Regel, müssen also nachweislich geimpft oder genesen sein.
Der Zutritt zum Hallenbad ist nur unter Einhaltung der 2G+ Regel möglich.

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag
Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, sind bis zu ihrem 16. Geburtstag mit immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet, sie werden behandelt, als wären sie geimpft oder genesen und als könnten sie einen negativen Test1 vorweisen. Gegebenenfalls ist ein Altersnachweis² erforderlich.

Schüler und Schülerinnen ab dem 16. Geburtstag
Schüler und Schülerinnen müssen ab ihrem 16. Geburtstag die Vorgaben der 2G+ Regel erfüllen. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und einen negativen Test1 oder eine Boosterimpfung vorweisen.
Der Schultest gilt hierbei NICHT als Immunisierungsnachweis (Beleg für den Status „geimpft“ oder „genesen“). Die zusätzliche Testerfordernis, also das „+“, kann durch einen Schultest-Nachweis (Schülerausweis ist ausreichen) oder eine Boosterimpfung erfüllt werden.

Jugendliche (die keine Schüler und Schülerinnen mehr sind) und Erwachsene
Jugendliche, die nicht mehr am Schulbetrieb teilnehmen, und Erwachsene müssen die Vorgaben der 2G+ Regel ausnahmslos erfüllen. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und einen negativen Test1 oder eine Boosterimpfung vorweisen.

Trainer und Trainerinnen / Übungsleiter und Übungsleiterinnen
Trainer und Trainerinnen, bzw. Übungsleiter und Übungsleiterinnen die eine Angebot des Uedemer TuS betreuen, müssen nachweislich immunisiert (geimpft oder genesen) ODER einen offiziellen Test1 nachweisen. Bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske³ getragen werden.

Zuschauer
Jeder Zuschauer unterliegt den Bedingungen der 2G Regel, muss also nachweislich geimpft oder genesen sein. Die Personenanzahl darf 250 nicht überschreiten. Hierbei zählen Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, das Kampfgericht etc. offiziell als „Personal“ und werden nicht mitgezählt. Sitz- und Stehplätze dürfen besetzt werden.

Ligen und Wettkämpfe
Übergangsweise ist die Teilnahme für Nicht-Immunisierte an offiziellen Ligen und Wettkämpfen (inkl. Training) auch mit einer ersten Impfung und zusätzlichem PCR-Test (48 Stunden) möglich.

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1 = Antigen-Schnelltest max. 24h alt; PCR-Test max. 48h alt
Hinweis: Von der Testpflicht ausgenommen sind …
… Personen mit Auffrischungsimpfung (es gelten immer drei Impfungen – gilt auch für Geimpfte mit Johnson & Johnson)
… Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung min. 14 Tage und max. 90 Tage zurückliegt.
… Genesene, deren Infektion min. 28 Tage und max. 90 Tage zurückliegt.
… Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die min. eine zusätzliche Impfung haben.
² = Kinder-/Personalausweis, Schülerausweis oder ähnliches, Erklärung der Eltern
³ = ausschließlich OP-, FFP2- oder FFP3-Maske

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